Für die Einhaltung von externen und internen Vorschriften wird zunehmend der englische Begriff „Compliance“ verwendet. Ohne Nennung des Begriffs ergibt sich für alle Versicherer aus § 23 VAG eine aufsichtsrechtliche Compliance-Pflicht. Demzufolge muss eine angemessene Geschäftsorganisation die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gewährleisten.

Zu einem wirksamen Internen Kontrollsystem gehört nach §  29 VAG eine Funktion zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen (Compliance-Funktion). Deren Aufgaben sind insbesondere die Beratung des Vorstandes zur Compliance, die Beurteilung der Folgen des Rechtsänderungsrisikos sowie die Identifizierung und Beurteilung des Compliance-Risikos.

Weitere Regelungen zur Compliance-Funktion finden sich in der Delegierten Verordnung der Kommission zur Richtlinie Solvabilität II und den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei der Compliance unterstützen wir Sie bei

  • Analyse bestehender Compliance-Verpflichtungen
  • Prüfung der Compliance-Funktion
  • Überprüfung bestehender und Einführung neuer Compliance-Management-Systeme
  • Durchführung von Compliance-Audits
  • Compliance-Schulungen
 
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